Zitat:
Zitat von Klugschnacker
Ich kam zu dieser Annahme, weil Du geschrieben hast, Maskenverweigerer sein rechtlich irgendwie in Ordnung:
"[Es geht] darum, dass Covidiot und Maskenverweigerer politisch (und rechtlich) eine Daseinsberechtigung bekommen." Was ist das, eine "rechtliche Daseinsberechtigung" für Maskenverweigerer? Um das reine Lebensrecht der Maskenverweigerer kann es kaum gehen, denn das stellt doch niemand in Abrede. Also muss es um das Verweigern des Maskentragens gehen. Dachte ich zumindest.

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In der Tat, es ging mir mit der Aussage darum, dass die Worte ‚Covidiot‘ und ‚Maskenverweigerer‘ sowohl politisch, als auch rechtlich verwendet werden dürfen und in den normalen Wortschatz von Politikern Einzug halten.
Auch hier im Forum finden diese Begriffe bei denjenigen Anwendung, die ‚Andersdenkende‘ und ‚-handelnde‘ herabwürdigen wollen.
Mir ging es nicht um die Personen, die keine Maske tragen, wie z. B. die vielen Demonstranten in Weissrussland oder die Demonstranten der BLM Demos in Berlin.