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Zitat von qbz
Vermutlich wissen das vor allem diejenigen nicht, welche in DE eine "Diktatur" am regieren sehen. Es sind aber durch die Infektionsschutzverordnung einige Grundrechte beschränkt, welche bei der Berliner Verordnung unter den 4. Schlussvorschriften § 10 einzeln aufgeführt werden:
§ 10 Einschränkung von Grundrechten
Durch diese Verordnung werden die Grundrechte der Freiheit der Person (Artikel 2 Absatz 2 Satz 2 des Grundgesetzes), der Versammlungsfreiheit (Artikel 8 Absatz 1 des Grundgesetzes), der Freizügigkeit (Artikel 11 Absatz 1 des Grundgesetzes) und der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 des Grundgesetzes) eingeschränkt
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ahhh, danke. hatte ich so gar nicht auf dem schirm, weils ja wenn überhaupt nur eingeschränkt ist, nicht komplett abgeschafft. allein das die demo stattgefunden hat zeigt ja, wie schwer überhaupt nur einschränkungen durchzusetzen sind. von abschaffen braucht man da irgendwie gar nicht reden.