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Zitat von NBer
bei uns hier regional war ein interview einer familie zu sehen, die in berlin mitdemonstriert hat. auf die frage nach dem warum kam "aus angst, dass die derzeitigen einschränkungen der grundrechte nach der pandemie nicht mehr zurückgenommen werden".
ich frage mich seit gestern, welche derzeit eingeschränkten grundrechte der vater dort gemeint haben könnte?
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Vermutlich wissen das vor allem diejenigen nicht, welche in DE eine "Diktatur" am regieren sehen. Es sind aber durch die Infektionsschutzverordnung einige Grundrechte beschränkt, welche bei
der Berliner Verordnung unter den 4. Schlussvorschriften § 10 einzeln aufgeführt werden:
§ 10 Einschränkung von Grundrechten
Durch diese Verordnung werden die Grundrechte der Freiheit der Person (Artikel 2 Absatz 2 Satz 2 des Grundgesetzes), der Versammlungsfreiheit (Artikel 8 Absatz 1 des Grundgesetzes), der Freizügigkeit (Artikel 11 Absatz 1 des Grundgesetzes) und der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 des Grundgesetzes) eingeschränkt