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triathlon-szene.de | Europas aktivstes Triathlon Forum - Einzelnen Beitrag anzeigen - Klimawandel: Und alle schauen zu dabei
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Alt 25.08.2020, 03:12   #7644
qbz
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Registriert seit: 24.03.2008
Beiträge: 12.569
Zitat:
Zitat von Klugschnacker Beitrag anzeigen
Wegen des unverhältnismäßigen Aufwands. Eine Gesellschaft, die zu viele Ressourcen auf Angriff oder Verteidigung verwendet, kommt in anderen gesellschaftlichen Bereichen ins Hintertreffen. Denn man könnte mit den aufgewendeten Mitteln auch Schulen bauen und Handelsbeziehungen zu Nachbarländern knüpfen.

Mit anderen Worten: Eine Gesellschaft, die zu viel ins Militär investiert, läuft Gefahr, von anderen Gesellschaften überholt zu werden, welche stärker in Schulen, Forschung, Handelsbeziehungen und sozialen Frieden investieren. Andersherum läuft eine Gesellschaft, die sich nicht wehren kann, Gefahr, erobert zu werden.
Die Nachrichtendienste der weltbestimmenden Staaten wissen heute soviel über alle Staaten der Welt und registrieren alles über die Rüstung, dass auch eine Zug-um-Zug Aufrüstungsspirale bis in eine Kriegswirtschaft hinein vorstellbar wäre, was in der Neuzeit bisher 2mal geschah. Die Grenzen der Rüstungswirtschaft liegen meines Erachtens eher daran, dass Menschen aktiven internen und externen Widerstand gegen Kriege und Hochrüstung leisten wie z.B gegen den Vietnamkrieg und dass Menschen kein Kanonenfutter sein wollen für an der Zerstörung profitierende Gruppen und zwar international, über die Ländergrenzen hinweg.

Zitat:
Zitat von Klugschnacker Beitrag anzeigen
Es bildet sich eine Balance zwischen Kooperation und Aggression heraus, die ein wenig hin und her pendelt. Der Antrieb dazu ist jeweils der Eigennutz einer Gesellschaft, einer Gruppe oder der Individuen.

Um den Bogen zum Klima zu spannen: Wenn wir es durch gesetzliche Rahmenbedingungen so hinbekommen, dass wir aus Eigennutz in das Gemeinwohl investieren, dann hat der Klimaschutz aus meiner Sicht eine Chance. Sonst nicht.
Wie bestimmt man den "Eigennutz einer Gesellschaft", wenn das Eigentum dieser sich weltweit verteilt in den Händen weniger superreicher Besitzer befindet? Ernsthafte Frage. Kann man den Eigennutz nicht bestimmen oder definieren, bleibt es für mich ein Modell mit leeren Abstraktionen.

Ein formales Modell, das mit wenigen abstrahierenden Attributen wie "Kooperation - Aggression" "Eigennutz - Gemeinnutz" die Kriege der Menschheitsgeschichte formal-abstrakt erklären will, erfüllt aus meiner Sicht vor allem den Zweck, die aktuellen Interessen der Rüstungsindustrie zu legitimieren und als nützlich für die Sicherheit einer Gesellschaft zu deklarien. Nützlich ist es für die Eigentümer dieser Industrieen, ausschliesslich, gefährlich für die Bevölkerung.

Die in dem Modell gezeichnete Vorstellung von Abrüstung würde ich auch hinterfragen, weil Abrüstung eben immer mit Rüstungskontrolle, Aufbau gegenseitigen Vertrauens und Information sowie Sicherheitspolitik einhergeht. Einen hypothetischen möglichen zukünftigen Bedrohungsstaat an die Wand zu malen und aus dem Hut zu ziehen, der als Bösewicht die wehrlosen anderen guten Staaten überfallen könnte, ich finde es offensichtlich, wessen Interessen diese Vorstellung dient.

Die Erfahrungen aus dem 2. WK prägten die UNO-Charta. Ich hoffe, sie dient wieder als anerkannte, verpflichtende Leitlinien der internationalen Politik, nachdem die USA und Willige (z.B. im Irak u. Syrien) und Russland (in der Krim) dagegen verstossen hatten, im Falle der USA leider sanktionslos. Man muss leider zunehmend ein Unterlaufen des Völkerrechts international konstatieren, was mit Aufrüstung und lokalen Stellvertreter-Kriegen parallel einhergeht.

"Das allgemeine Gewaltverbot ist in Artikel 2 Nr. 4 der Charta der Vereinten Nationen festgelegt und verbietet den Mitgliedsstaaten die Anwendung militärischer Gewalt.

„Alle Mitglieder unterlassen in ihren internationalen Beziehungen jede gegen die territoriale Unversehrtheit oder die politische Unabhängigkeit eines Staates gerichtete oder sonst mit den Zielen der Vereinten Nationen unvereinbare Androhung oder Anwendung von Gewalt.“

Es konstituiert die wichtigste positivrechtliche Rechtsquelle des Völkerrechts. Ausnahmen sind das Sanktionssystem des UN-Sicherheitsrates nach Kapitel 7 und das Recht zur Selbstverteidigung nach Artikel 51."

Geändert von qbz (25.08.2020 um 10:30 Uhr).
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