Zitat:
Zitat von Superpimpf
Dein Arbeitgeber ist sich seiner Fürsorgepflicht aber schon bewusst und das er, laut § 3 f. ArbSchG, jegliches Risiko zur Ansteckung für dich/euch minimieren muss. Wie leichtfertig viele AG das anscheinend aufs Spiel setzen ist mir ziemlich unklar.
Super-seit Mitte März im mobilen Arbeiten mit ab und an einzelnen Tagen im Büro. Aber das bringt auch nix, da sowieso keiner da ist, kann ich auch daheim arbeiten-pimpf
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Es gibt halt Abteilungsleiter bei uns, die vom Kopf her so ticken wie Hanse es beschrub.
Unser Vorgesetzter hat es begriffen.
Warum nicht konzernweit agiert wird, wenn es schon ein Konzept gibt, ist mir ein Rätsel (wie so vieles andere bei uns auch)