Zitat:
Zitat von deirflu
Bei einem Unfall mit verletzten Personen muss man die Polizei hinzu holen, alles andere ist im Extremfall sogar Strafbar.
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Worin soll denn bitte die Strafbarkeit des Nichthinzuziehens der Polizei liegen? Welcher Straftatbestand soll hier erfüllt sein?
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Viele Grüße von der Deutschen Weinstraße,
Roland
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