Zitat:
Zitat von Matthias75
Ist die Frage, ob diese Voraussetzung gegeben ist. Ich meine das aus Ba-Wü mitbekommen zu haben, dass die Verträge zum Schuljahresende auslaufen und der neue Vertrag dann erst wieder zum Start des nächsten Schuljahres anfängt, der Lehrer also die Sommerferien über arbeitslos ist. Das Land spart sich so 6 Wochen Gehalt.
M.
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Ich interpretiere den Satz so, dass im Falle der Unterbrechung, Pause eine sachgrundlose Befristung des Vertrages nicht möglich ist. Das scheint mir logisch, weil damit der Gesetzgeber verhindern will, dass der Arbeitgeber einfach eine Unterbrechung zwischen den Kettenarbeitsverträgen einschiebt und die "2jährige sachgrundlose Befristung" begänne wieder von Null.
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