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Alt 23.07.2020, 08:30   #7
qbz
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Registriert seit: 24.03.2008
Beiträge: 12.409
Zitat:
Zitat von Running-Gag Beitrag anzeigen
Diese Verträge, es sind 3 insgesamt, müssen hintereinander an der selben Schule passieren, dann muss die ADD aus dem befristeten einen unbefristeten machen, soweit ich weiß. Wie gesagt, das ist alles ziemlich undurchsichtig. Aber die ADD ist ja auch clever, und gibt keinem 3x hintereinander die selbe Schule
Ich würde der Lehrerin und natürlich auch Dir empfehlen, auf jeden Fall sich bei der GEW und / oder einem arbeiterfreundlichen Anwalt, der sich im Arbeitsrecht und Kettenarbeitsverträgen auskennt, Rat zu holen und die Verträge zur Beratung mitzunehmen.

Die sachgrundlose Befristung geht z.B. nur für maximal 2 Jahre, wie ich dem Internet entnehme:

"Grundsätzlich darf die maximale Befristungsdauer zwei Jahre nicht überschreiten. Innerhalb dieses Zeitraums darf der Arbeitgeber die sachgrundlose Befristung bis zu dreimal verlängern. Wichtig ist, dass die einzelnen Arbeitsverträge nahtlos ineinander übergehen. Eine zeitliche Unterbrechung von nur einem Tag reicht aus, um eine weitere sachgrundlose Befristung unwirksam zu machen."

Und der Arbeitgeber (die Schulverwaltung des Landes) als Vertragspartner wechselt doch nicht, wenn der Lehrer an jeweils unterschiedlichen Schulen eingesetzt wird.

Geändert von qbz (23.07.2020 um 08:39 Uhr).
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