Ich habe mal dazu eine juristische Frage: Ist es erlaubt bzw. gesetzlich, 5 mal hintereinander einen befristeten Jahresvertrag anzubieten (Stichwort: Kettenarbeitsvertrag?)? Muss da nicht automatisch eine Übernahme in eine feste Anstellung erfolgen. (Bei zeitlich begrenzten Projektverträgen ist es natürlich anders). Was sagt die GEW dazu?
Bei mir im Öffentlichen Dienst (allerdings nicht Schule) hatten sich 2 Kollegen mit wiederholten Honorarverträgen in eine Festanstellung als Angestelle geklagt, allerdings vor 25 Jahren, mithilfe der Gewerkschaft.
