Zitat:
Zitat von El Stupido
#Einzelfall
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wie meinst Du das? Dass nur einer (von mehreren Fällen in DE, Netzwerkverdacht) aufgedeckt wurde oder dass es sich bei den illegalen Abfragen in Inpol insgesamt allein um die Taten eines Einzelnen handelte.
Anhand der Kennungen kann man natürlich die Abfragen exakt zuordnen und nachweisen (weil die Systeme über eine detailierte Zugriffsprotokollierung verfügen), weshalb es mich auch wundert, weshalb in Hessen bis jetzt keine Tatverdächtigen wie in MV in diesem Fall ermittelt wurden.
Unentdeckt bleiben bis jetzt der / die Verfasser der Morddroh-Mails NSU-2.0.