Zitat:
Zitat von qbz
Aber der § 11 im NPOG regelt jetzt nicht den "Platzverweis". Wenn es sich so verhält, wie Du schreibst, nämlich "Polizeilicher Platzverweis pauschal für eine Menge", verstehe ich umso weniger, warum triblade so heftig widersprach, als ich das Wort "Platzverweis" im Zusammenhang mit der "Räumung" eines Platzes von einer Menge Leute, von denen einige die öffentliche Ordnung stören, verwandte.
Polizeilicher Platzverweis
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Der 11 regelt eben alles, was nicht gesondert geregelt ist. Der Platzverweis ist in 17 geregelt.