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Zitat von qbz
Dazu habe ich eine Frage: Kann die Polizei einen Platzverweis pauschal für 500 Leute aussprechen oder handelt es sich nicht um einen mündlichen Verwaltungsakt gegenüber 1 Person, von der eine Gefahr ausgeht.
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Pauschal kann die Polizei schon einmal gar nichts. Staatliche Grundrechtseingriffe bedarfen IMMER einer Rechtsgrundlage. Welche Art Rechtsgrundlage das jeweilige Grundrecht bedarf, legt das Grundgesetz durch die in den entsprechenden Artikeln benannten Schranken fest.
Und natürlich darf die Polizei einen Platzverweis auch gegen eine Gruppe unbestimmter Anzahl aussprechen. Ziel der Maßnahme ist ja eben nicht die Repression sondern die Prävention. Es geht bei diesen Maßnahmen darum, Gefahren für Dritte oder die Integrität des Rechtsstaats abzuwehren und wenn es dazu eben erforderlich ist, eine Gruppe wegzuschicken, dann darf man das eben auch.
Darum wurde durch den Gesetzgeber ja auch (zumindest in NDS) eine Auffanggrundlage geschaffen
§11 NPOG. Soll heißten: Die Polizei darf im Rahmen der Verhältnismäßigkeit alles, was notwendig ist, eine Gefahr abzuwehren.