Zitat:
Zitat von noam
Und noch einmal:
Du verkennst erneut die Ursache für die Zwangsnahaufnahmen der Polizei. Diese begründen sich auf das Gefahrenabwehrrecht zur Durchsetzung des Platzverweises respektive zur Beendigung der Gefahr und Verursacher der Gefahr sind in diesem Fall alle am Ort anwesenden Personen. Wenn ich zu diesem Zeitpunkt den Platzverweis nicht Folgeleiste muss ich damit rechnen dass die Sache mit Zwang durchgesetzt wird. Das hat rein gar nichts damit zu tun ob jemand Straftaten begeht.
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Dazu habe ich eine Frage: Kann die Polizei einen Platzverweis pauschal für 500 Leute aussprechen oder handelt es sich nicht um einen mündlichen Verwaltungsakt gegenüber 1 Person, von der eine Gefahr ausgeht.