Und noch einmal:
Du verkennst erneut die Ursache für die Zwangsnahaufnahmen der Polizei. Diese begründen sich auf das Gefahrenabwehrrecht zur Durchsetzung des Platzverweises respektive zur Beendigung der Gefahr und Verursacher der Gefahr sind in diesem Fall alle am Ort anwesenden Personen. Wenn ich zu diesem Zeitpunkt den Platzverweis nicht Folgeleiste muss ich damit rechnen dass die Sache mit Zwang durchgesetzt wird. Das hat rein gar nichts damit zu tun ob jemand Straftaten begeht.
__________________
Auf dem Weg vom “steifen Stück” zum geschmeidigen Leopard
|