Zitat:
Zitat von Helmut S
Meiner beschiedenen Meinung nach eine Frage mit hohem Fehlentscheidungspotential, weil die Begründung einer Verhältnismäßigkeit sich ggf. auch ein Stück weit in die nächste Zukunft (Sekunden/Minuten) erstreckt bzw erstrecken kann. Nicht selten haben Einsatzleiter in der Folge solcher Entscheidungen mit juristischen Konsequenzen zu kämpfen.

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Das stimmt. Und wenn der Einsatzleiter mehr Angst vor den juristischen Konsequenzen einer eventuell grenzwertigen Entscheidung haben muß, als vor den Konsequenzen von nichtstun (und Gewalttäter gewähren lassen, auch weil er evtl. meint, die von TriBlade serh schön beschriebene notwendige strafrechtliche Konsequenz bleibt eh aus), dann ist die Entscheidung abzusehen - nur kann dann die Polizei seine Aufgabe nicht mehr wahrnehmen. Ist das denen bewußt, die solche Angst vor dem "Polizeistaat" haben, daß sie ein größeres Problem in der Polizei als in der Kriminalität zu sehen scheinen?