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Zitat von qbz
Letzteres. Die obligatorische Aufgabe aus dem JGG erfüllt primär zwingend die JGH, jetzt auch die Stuttgarter Polizei, deswegen als lege artis,
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Das is ja offensichtlich, deshalb habe ich danach auch nicht gefragt.
Zitat:
Zitat von qbz
aber überobligatorisch gewertet, was aus pragmatischen Gründen, angeblich wegen der Verfahrensgeschwindigkeit, erfolgt.
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Meine Frage zielte deshalb eben auf das überobligatorisch. Denn den Zusammenhang habe ich in deinem Post nicht verstanden. Aber ja: Genau so habe ich es im Artikel auch verstanden. In deinem Beitrag aber ehrlich gesagt nicht, denn da schriebst du noch
Zitat:
Zitat von qbz
Deswegen bezeichnet Th. Fischer die Recherche der Stuttgarter Polizei als "überobligatorisch". 
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