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Zitat von noam
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Und aus dem JGG, was Thomas Fischer zitiert, geht ja auch hervor, worauf ich hier schon mal hinwies, dass die genannten Themen zur Aufgabe
der Jugendgerichtshilfe bei einem Gerichtsverfahren gehören.
"(Die Jugendgerichtshilfe) unterstützt ... die beteiligten Behörden durch Erforschung der Persönlichkeit, der Entwicklung und des familiären, sozialen und wirtschaftlichen Hintergrundes des Jugendlichen und äußern sich zu einer möglichen besonderen Schutzbedürftigkeit sowie zu den Maßnahmen, die zu ergreifen sind (...) In Haftsachen berichten die Vertreter der Jugendgerichtshilfe beschleunigt über das Ergebnis ihrer Nachforschungen."
Gerichtsverhandlungen nach JGG habe ich immer so erlebt, dass eventuell die Polizei als Zeuge zum Tathergang und den Ermittlungen des Tatblaufes geladen wurde, die Jugendgerichtshilfe, um über die familiäre, schulische usf. Situation des Angeklagten zu berichten.
Deswegen bezeichnet Th. Fischer die Recherche der Stuttgarter Polizei als "überobligatorisch".
"Man wird also sagen müssen, dass die Erkundung eines möglichen "Migrationshintergrunds" ziemlich lege artis gewesen ist und sogar ein bisschen überobligatorisch, weil das, wenn es über die Staatsanwaltschaft und die Jugendämter läuft, auch etwas länger dauern kann."
Es ersetzt doch nicht die Hinzuziehung der Jugendgerichtshilfe, welche sich natürlich ein eigenes Buld verschafft, d.h. die juristischen Entschedungen laufen jetzt IHMO nicht schneller ab, wenn die Polizei deren Aufgaben erledigen sollte.