@noam: Würde dieses „Standardvorgehen“ (wie es bezeichnet wurde) von den Ermittlern deiner Meinung nach auch dann durchgeführt werden, wenn es klar erkennbar und völlig offensichtlich nur um „biodeutsche“ mutmaßliche Täter ginge? Nebenbei: Sind die Kollegen frei in der Entscheidung das zu tun, oder ist das eine Vorschrift?
