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					Zitat von  Helmut S
					 
				 
				Was heißt hier "dementsprechend ausfallen wird"? Einspruch: Zumindest ansatzweise suggestiv! Du kannst das bis auf völlig triviale Fälle doch gar nicht entscheiden. Niemand kann das. Und vor allem nach welchen Kriterien soll denn entschieden werden? Und von wem? Was ist mit der Frage nach dem zeitlichen Horizont so einer Bewertung? 
			
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 "Dementsprechend ausfallen wird" heißt hier, daß sich meine Aussage auf solche Fälle beschränkt ... 

Praktisch wird im Einzelfall wohl das Verfassungsgericht darüber entscheiden, nachdem der Gesetzgeber zunächst "spekuliert".
Maskenpflicht fällt zunächst erstmal nicht unter diese Fälle, da hier eben (auch) mit dem Schutz Dritter argumentiert wird.
Hier wird im Zweifel wohl an den Linien "Eignung" und "Verhältnismäßigkeit" entschieden werden, ob und unter welchen Umständen diese freiheitseinschränkende Maßnahme Bestand hat.
 
	Zitat:
	
	
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				Eigenverantwortung der Bürger findet in dem vom Staat gesetzten Normenrahmen statt und zwar in der Praxis. Auch diejenige, die nur das Individuum selbst betreffen.
			
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 Ja, so sieht es juristisch wohl aus, wobei dieser Rahmen eben durch das Verfassungsgericht abzuklopfen ist. 
Meinungen und Wünsche können natürlich auch in andere Richtungen gehen ... 
	Zitat:
	
	
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				Möglicherweise gibt es Argumente für Maskenpflicht oder dagegen. Die mangelnde Eigenverantwortung der Bürger durch staatliche Normensetzung ist da aber sicher nicht dabei.
			
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 Da wäre wohl zu klären, welchen Wert die Verfassung der "Eigenverantwortung der Bürger" zumißt. Womöglich fließt sie bei der Beurteilung der "Verhältnismäßigkeit" mit ein.