14.11.2008, 10:21
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#21
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Szenekenner
Registriert seit: 25.10.2006
Beiträge: 3.183
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Zitat:
Zitat von barbossa
Das ist so nicht mehr aktuell: Wer bei Deutschen Meisterschaften keinen Startpaß vorzeigen kann, kann gegen Gebühr von €15 feststellen lassen, daß er rechtmäßig einen besitzt. Dann ist der Start und die Wertung möglich. (SpO D.2 guggst du)
Diese Regelung kann auch von den Landesverbänden übernommen werden. Somit ist es einzelfallabhängig, ob jemand starten kann und/oder zuzahlt oder nicht, der zwar einen Startpaß hat, ihn aber nicht vorzeigen kann.
Meiner persönlichen Meinung nach eine ziemliche Abzocke, wenn man Leuten, die man kennt und von denen man weiß, daß sie einen Startpaß haben, dann noch die Tageslizenz abgeiert.
Peinlich und ein direktes Zeichen dafür, daß die Verantwortlichen nicht in der Lage sind, ihre Datenverarbeitung effizient zu gestalten. Es gibt LVs, bei denen das geht.
Damit hier keine Mißverständnisse aufkommen: Wer nix nachweisen kann und glaubhaft machen, daß er einen Startpaß besitzt, zahlt die Tageslizenz, keine Frage.
Aber wenn dann DTU Obere aus der Tasche die Marken für die Startpässe zaubern, damit ihre Protegés starten können, dann ist das schon eine ziemliche Sauerei.
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Das ist die Lex Timo Bracht und schon ein Fortschritt gegenüber der Regelung davor - da konnte (wie Bracht 2004 bei der DM Mittel in Kulmbach...) nicht bei einer DM gewertet werden, wer den Orginal-Startpass nicht dabeihatte...
Von daher würde ich deine künstliche Aufregung oben auf würdigere Themen lenken...
Gruß
kullerich
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Ex-Weiser, Mitglied in Axels 100-Tri-Plus-Club
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