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Alt 25.06.2020, 18:05   #178
noam
Szenekenner
 
Benutzerbild von noam
 
Registriert seit: 04.04.2010
Ort: Ostfriesland
Beiträge: 5.114
Zitat:
Zitat von Hafu Beitrag anzeigen
Aber so wie du es beschrieben hast, dass du eine Auswahl aufgrund bestimmter äußerlicher Merkmale vornimmst, ist dies definitionsgemäß nichtsdestoweniger unzweifelhaft Rassismus.
Da muss ich dir widersprechen, da eben zu dem Erscheinungsbild eben auch noch ein entsprechendes Verhalten kommen muss.

Platt ausgedrückt: Derjenige, der Donnerstags abends beim Edeka mit seiner Familie mit dem Wocheneinkauf vor mir an der Kasse steht, ist erstmal genauso unverdächtig wie jeder andere, der auch in der Schlange steht. Hält sich diese Person aber zu einer Zeit, in der bekannt ist, und einem Ort, von dem bekannt ist, dass dort Straftaten begangen werden auf, hat eine Kontrolle für mich nichts mit Rassismus, sondern mit der Summe der Gesamtumstände zu tun.

Anders ausgedrückt. Der jugendliche der mit einem Rucksack um euer Krankenhaus stromert, wo regulärer Patienten- und Besuchsverkehr ist, ist so erst einmal nicht zwingend einer Kontrolle wert. Stromert der selbe Jugendliche aber im Dunkeln fern ab jeglicher Geschäftszeiten dort mit einem Rucksack herum, darf man doch schon mal nachfragen, ob er sich denn nicht für farbliche Fassadenarbeiten interessiert.


Was ich damit sagen möchte: Ich stimme dir vollkommen zu, wenn Hautfarbe, augenscheinliche ethnische Zugehörigkeit etc ganz allein Ausschlag geben für eine Repressalie in Form einer entsprechenden Kontrolle, dann bewegen wir uns klar in rassistischem Gedankengut und das hat weder in der Polizeiarbeit noch sonst wo etwas verloren. Allerdings spielt im polizeilichen Alltag soweit mir bekannt immer auch die Komponente Verhalten mit hinein in die polizeiliche Verdachtsgewinnung. Das mag dann auf den ersten Blick rassistisch erscheinen, wird aber einer näheren Überprüfung dahingehend nicht stand halten.




Ähnlich gelagert sind Kontrollen der Bundespolizei in Fernzügen. Diese richten sich in der Regel auf das Feststellen von Verstößen gegen das Aufenthaltsgesetz. Gegen das Aufenthaltsgesetz können nur Menschen außerhalb des Schengenraums oder andere Länder, die in Deutschland Freizügigkeit genießen, verstoßen. Da wir Mitteleuropäer uns nunmal recht ähnlich sehen, ist es doch völliger Blödsinn, diese dahingehend zu kontrollieren. Und auch hier ist das Erscheinungsbild wieder nur ein Baustein zum Kontrollentschluss. Hinzu kommt eben das Verhalten, in diesem Fall das Nutzen eines Fernzuges.



Zu "richtigem" Rassismus gehört für mich auch immer die Herabwürdigung des Gegenübers aufgrund seiner ethnischen oder sonstwas Zugehörigkeit. Und hier glaube ich für die meisten Kollegen sprechen zu können, dass man das Gegenüber eher entsprechend seinem Verhalten behandelt und beurteilt und nicht wegen seinem Äußeren. Kurz gesagt: Wer sich wie ein Arschloch benimmt, darf sich auch nicht wundern wie eins behandelt zu werden.
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Auf dem Weg vom “steifen Stück” zum geschmeidigen Leopard
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