Zitat:
Zitat von pschorr80
Ich stell nur fest, dass Demos, die nicht in unser System passen, abgelehnt oder eingeschränkt werden und diese Einschränkungen auch überwacht werden.
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Nenn eine abgelehnte Corona oder auch andere Kundgebung mit offiziellem Ablehnungsbescheid. Dass die Pandemievorschriften dabei den Rahmen vorgaben, der sich in der Zwischenzeit halt änderte, und nicht die "Passgenauigkeit ins System" entschied, erwähnte ich mehrfach.
In Berlin fanden am Pfingstwochende 60 Kundgebungen im Zusammenhang mit Corona statt.
Wenn Du allerdings ausserhalb der pandemiebedingten Demorechtsbegrenzungen auf Kundgebungen a la Rudolf-Heß-Gedenkmarrsch anspielst, wird Dir ja bekannt sein, dass die Gerichte bis zum Bundesverfassungsgericht in diesem Marrsch eine Störung des „öffentlichen Friedens in einer die Würde der Opfer verletzenden Weise“ sahen, welche „die nationalsozialistische Gewalt- und Willkürherrschaft billigt, verherrlicht oder rechtfertigt“ (Volksverhetzung, § 130 Abs. 4 StGB). Diese
Wunsiedel Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes besitzt grundlegenden Charakter für die Versammlungs-, Meinungsfreiheit und Volksverhetzung in Deutschland.