Zitat:
Zitat von Klugschnacker
...
Ich denke, es war richtig vom mir, carolinchen darauf hinzuweisen, hier eventuell in strafbarer Weise gegen die Persönlichkeitsrechte einer dritten Person zu verstoßen. Bis auf weiteres gehe ich davon aus, dass sie im Einverständnis der bloßgestellten Person handelt...
|
Zitat:
Zitat von DocTom
...
Wie Arne [schrieb], es besteht die rechtliche Möglichkeit, wenn kein Einverstandnis vorliegt, dass der Schreiberling rechtlich gegen die Veröffentlichung hier mit der Forderung einer Unterlassungserklarung vorgeht. Und das kostet Geld!...
|
Danke für die in Richtung Carolinchen bestimmt gut gemeinten und ggf. nicht unwichtigen Hinweise.
Da wir uns aber nicht in einem Juristenforum, sondern in einem Forum mit überwiegend Menschen

befinden, folgende Denksportaufgabe für die juristischen Hinweisgeber (die Antwort aber bitte aus juristischen Gründen
nicht verraten):
Was wäre im vordigitalen Zeitalter, vor Facebook, Twitter, Strava, triathlon-szene.de, etc. die Antwort eurer Väter gewesen, wenn so ein Schmierlapp euren Müttern bei unpassender Gelegenheit so etwas wie "TXXXtten raus - es ist Sommer" zugerufen hätte?
Wäre dann noch Zeit für juristische Hinweise gewesen, oder wäre die Sache von Vater so unprätentiös wie kurzfristig geregelt worden?
Gruß
N.
