Zitat:
Zitat von Klugschnacker
...Ein Kommentar auf Strava, die für angemeldete Strava-Nutzer sichtbar ist, darf nicht außerhalb von Strava einem anderen Empfängerkreis zugänglich gemacht werden, außer es liegt ein Einverständnis des Verfassers vor.
Der Betroffene kann sich mit einer strafbewehrten Unterlassungserklärung wehren, und er kann Schmerzensgeld fordern.
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Oh?! Wird jetzt aus dem Täter der unter Klarnamen (und als offensichtlicher Vater einer Tochter) geschmacklose Schlüpfrigkeiten postete, jetzt auch noch ein Opfer?
Ziemlich bizarr, findet...
N.
