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Alt 27.05.2020, 13:33   #61
Stefan
 
Beiträge: n/a
Zitat:
Zitat von Decke Pitter Beitrag anzeigen
Trotzdem stellt sich der Veranstalter heute quer und bezieht sich auf sein "Recht", einen Gutschein auszustellen.

Und nun - was jetzt? Wie siehst du das?

Gruß
Tom
Wenn die Veranstalter überleben, dann finde ich die Gutscheinlösung nicht schlecht. Wenn Du auch 2021 nicht in Bonn startetst, dann hast Du später den Anspruch auf Geld. Ich fürchte aber, dass einige Gutscheine Ende 2021 nur noch den Gegenwert des Altpapiers haben.

Wenn ein Veranstalter die Vorbereitung eines Events vermasselt und das Event nicht ausfällt, dann war es richtig, dass er das Geld komplett erstatten musste. Die Veranstalter verschulden die Absagen der 2020er Events nicht, deswegen ist es IMHO nicht fair, dass sie das komplette Risiko tragen sollen.

Persönlich hatte ich bisher ein paar Übernachtungen für (ehrenamtliche) Zeitnehmereinsätze gebucht. Teilweise habe ich die Gastgeber angeschrieben, dass ich nicht kommen werde, dass ich aber mein Geld nicht erstattet haben möchte.

Aktuell beobachte ich auf Veranstalter- und Teilnehmerseite teils sehr faire Einstellungen/Vorgehensweisen und auch auf beiden Seiten teils sehr unfaire Einstellungen/Vorgehensweisen.

Ich wünsche mir, dass möglichst viele der Veranstaltungen überleben, bei denen ich in der Vergangenheit als Streckenposten, Zeitnehmer, Verpflegungsposten oder Teilnehmer aktiv war und versuche, entsprechend zu handeln.

Mehr schreibe ich jetzt nicht, weil ich in 10 Minuten im See schwimmen will.

Geändert von Stefan (27.05.2020 um 18:19 Uhr).
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