Zitat:
Zitat von mattib
|
Hi,
was ich nicht ganz blicke...
Beim Artikel (Posting 41) steht, dass die Teilnehmer am 5.5.20 über das Rückerstattungsprocedere informiert worden sind.
Also 1 Tag nach dem 04.05.20, wo, lt. Ausschreibung, bis dahin für die Teilnehmer ein Rücktrittsrecht bestand, wo sie die eingezahlte Anmeldegebühr, unter Abzug einer Verwaltungsgebühr von 60 Euro, erstattet bekommen hätten.
Mich wundert, dass den Rücktritt anscheinend ein Großteil der Teilnehmer nicht bis zum 04.05.20 gemacht hat, wo doch abzusehen war, dass der Ostseeman nicht stattfindet...
Viele Grüße aus dem Breisgau.
Hippoman
