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[...]Menschenwürde[...]
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Menschenwürde ist nicht verletzt, wenn man sich nicht mit lächerlichen Frisuren oder Kleidung zum Horst macht.
Menschenwürde im juristischen/rechtsphilosophischen Sinne ist dasjenige, was dem (bzw allen) Menschen alleine durch sein Mensch sein zukommt. Egal ob groß oder klein, dick oder dünn usw. Würde so wie wir das im täglichen Umgang verwenden, is was anderes.
Die Menschenwürde ist also untrennbar mit dem Menschsein verbunden. Wenn der Staat nun ein Gesetz erlassen würde, welches zB den Menschen so behandeln würde als wäre er eine Sache bzw ihn in Abwägung mit einer Sache setzen würde, dann wäre das eine Verletzung der Menschenwürde. Aus diesem Grund ist eben das BVerfG Urteil zum Luftsicherheitsgesetz so lehrreich, weil man dort genau so eine Argumentation nachvollziehen und lernen kann. Das BVerfG verwendet hier die sog.
Objektformel.
Übrigen: Das Urteil des OVG Greifswald war ein Urteil im Eilverfahren/vorläufiger Rechtsschutz. Es gab also kein Hauptsacheverfahren mit Beweisaufnahme und dementsprechender Würdigung. Prüfungen werden hier nur summarisch vorgenommen. Das bedeutet vereinfacht(!) sowas wie, man schaut oberflächlich drauf, beurteilt das was man beteits weiß (also das vom RKI zB) und sagt dann: Berechtigt oder nicht.
Und ja, Flow hat recht: Die Menschenwürde kann nicht so a bisserl angekratzt werden oder wenigstens a bisserl abgewogen werden. A bisserl zum Horst machen geht dagegen schon. Oder auch vom Staat begründet a bisserl aus dem Wohlfühlbereich gezwungen werden, wenn es der Gemeinschaft nützt.
Wenngleich m.E. klar ist, dass auch diese Form der staatlich angeordneten Solidarität irgendwo Grenzen in dem Sinne hat, dass es einen Zeitpunkt gibt in dem man vor allem die besonders gefährdeten Personengruppen auch dazu verpflichten kann, dass sie selbst Schutzverantwortung für sich übernehmen ohne ihr Mensch sein zu verdinglichen und damit ihnen die Würde zu nehmen.
