Eben weil die Menschenwürde prinzipiell (als einziges Grundrecht) schrankenlos gewährleistet ist und demzufolge nicht angetastet werden darf, ist eine äußerst restriktive Auslegung geboten. Nicht alles was unangenehm ist verletzt die Menschenwürde. Selbst das Bundesverfassungsgericht hat seit seinem Bestehen gerade mal in einer Hand von Fällen eine Verletzung der Menschenwürde überhaupt ernsthaft diskutiert. Vielleicht einfach mal kurz die sog. Objektformel googeln und nicht mit juristischem Halbwissen um sich werfen.
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