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Zitat von Helmut S
Ich denke du hast nicht verstanden, dass es mir um das Argumentationsschema für einen Eingriff in Grundrechte geht. Um dieses Argumentationsschema intellektuell zu durchdringen, ist jedes Lehrbeispiel gut. Vor allem eines, welches das BVerfG genau so durchgezogen hat. Wenn du magst nimm auch die Gurtpflicht. Auch sehr lehrreich. Es gibt aber auch zich andere.
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O.k., Dir geht es um eine Argumentation, wie sie auch das Verfassungsgericht verfolgen würde. Diese juristische Betrachtung hatte ich nicht vor Augen, eher nur Gedanken der Verhältnismäßigkeit - wie viele Menschen werden beeinträchtigt, um wie vielen zu helfen. Damit komme ich wahrscheinlich öfter zu anderen Schlüssen, als die juristische Betrachtung.
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Zitat von Helmut S
Das Flugzeugbeispiel war kein Beispiel in dem von dir vermuteten Sinne. Es war und ist ein Beispiel dafür, wie das BVerfG argumentiert, dass der Staat eben NICHT in das Grundrecht auf Leben eingreifen darf.
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Speziell dieses Urteil hat mich nie ganz überzeugt. Ich finde, der Staat darf im Sinne einer Verantwortungsethik sehr wohl in jedes Grundrecht eingreifen, wenn eine Abwägung des Nutzens ausreichend schwer wiegt.
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Zitat von Helmut S
Es ist also beileibe nicht so, wie qbz uns glauben machen will, dass das Recht auf Leben per se eine Rechtfertigung für allerlei Maßnahmen darstellt.
Wer also versucht über das Recht auf Leben zu argumentieren, der muss darlegen, dass hier der Grundrechtseingriff in die persönliche Freiheit einer ganzen Bevölkerung in Ordnung ist. Es reicht nicht nur über Grundrechtseingriffe bei einer einzeln Person zu argumentieren und dies dann über die Bevölkerung zu "stülpen".
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Klingt einleuchtend, da bin ich dabei.
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Zitat von Helmut S
Das Beispiel mit dem Luftsicherheitsgesetz ist übrigens noch aus einem weiteren Grund spannend: Es zeigt - nicht besonders intuitiv - dass Menschenleben nicht gegeneinander aufzuwiegen sind. Auch nicht 120 gegen 60.000. Und auch nicht aus anderen Gründen. Stichwort: Triage. Evtl. ist auch das ein Argumentationsweg? 
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Das widerspricht tatsächlich meinem "Gerechtigkeits-Gefühl" - auch wenn es juristisch plausibel sein kann. Auch Triage ist eine nie ganz zu vermeidende Lebensrealität, dem z.B. jeder Arzt bereits bei einer Massenkarambolage ausgesetzt werden kann - das muß immer möglich sein, also ist es sinnvoll, sich über Kriterien dafür klar zu werden, statt heuchlerisch so zu tun, als ob man die Macht hätte, die Situation grundsätzlich zu vermeiden.