Zitat:
Zitat von Matthias75
Dazu kommt in der Schweiz, dass der Strafenkatalog nach oben hin einige Optionen mehr bietet als in D, z.B. Gefängnisstrafe oder Fahrzeugbeschlagnahme. Wobei bei letzterem das Fahrzeug wirklich "weg" sein kann, d.h. der Staat kassiert das Auto ein und versteigert es. Man kann es dann selbst ersteigern, bekommt aber keinen Nachlass. Je nach Auto tut das schon richtig weh.
M.
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Das mit der Fahrzeugbeschlagnahme wusste ich nicht (die Möglichkeit der Gefängnisstrafe war mir bekannt), aber bei dem sehr besonderen Verhältnis das manche in Deutschland zu ihrem Auto haben, könnte das auch wegen des Abschreckungseffekt eine effektive Möglichkeit sein, die Leute zu mehr Regeltreue im Straßenverkehr anzuhalten.
Bin auch gespannt, ob der seitliche Überholabstand zu Radfahrern irgendwann mal kontrolliert und geahndet wird.