Ich habe übrigens noch immer nicht so richtig verstanden, wogegen genau die Leute da demonstrieren.
Wenn man schon für oder gegen irgendwelche Grundrechtseinschränkungen demonstriert, sollte man unser Grundgesetz schon einigermaßen kennen und nicht nur die Überschrift der Artikel. Diese lassen sich ja wunderbar auf sein eigenes Wohlbefinden projizieren.
Die meisten Artikel des GG haben da nämlich noch den kleinen aber wichtigen Hinweis:
Art. 2 Abs.2 Satz 2 GG In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.
(z.B. das Infektionsschutzgesetz)
oder
Art. 4 Abs. 3 S. 2 GG Das Nähere regelt ein Bundesgesetz.
oder
Art. 5 Abs. 2 GG Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.
oder
Art. 8 Abs. 2 GG Für Versammlungen unter freiem Himmel kann dieses Recht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes beschränkt werden.
... und so weiter und so fort...
Die Grundrechte können also durchaus durch einfaches Gesetz eingeschränkt werden. Allein das Versammlungsrecht ist per se eine Einschränkung des Art. 8 GG, denn es bestimmt, unter welchen Bedingungen man sich unter freiem Himmel versammeln darf (§ 14 I; & 15 I, II VersG). Man muss das zum Beispiel anmelden oder bestimmte Auflagen erfüllen...
Also was genau wollen die Leute denn eigentlich? Ich bitte um sachdienliche Hinweise...
