Zitat:
Zitat von Hafu
Auch nach der neuen Rechtslage muss man nicht auf das Geld verzichten. Aber das weißt du ja eh. Es besteht nur eben kein Anspruch auf unmittelbare Auszahlung, sondern erst wenn man vom Veranstalter angegebene Gutscheine bis Ende 2021 nicht wahrgenommen hat. Ein zinsloser Kredit von ein paar Euro dürfte keinen verhinderten Teilnehmer in Existenznot bringen. Die gleichzeitie Rückzahlung von mehreren hunderttausend bis hin zu Mio Euro bei 10 000 Teilnehmern kann eine Eventagentur sehr wohl in existenzielle Gefahr bringen, wie in diesem Jahr bereits zu sehen.
|
Das ist ja gerade das faszinierende. Es wird so getan, als würden alle oder fast alle ihr Geld wiederhaben wollen. Das kann ich mir ehrlich gesagt nicht vorstellen: wenn die Optionen lauten:
- Rückzahlung
- Teilnahme am neuen Termin
- Teilnahme im kommenden Jahr
Dann ist meine pers. Vermutung, dass der Anteil derer, die Option 1 wählen, eher gering.
Btw. was würde der Veranstalter eigentlich machen, wenn jeder Teilnehmer aufs neue Jahr verschieben würde statt auf den Ausweichtermin in diesem Jahr!? So als reines Gedankenspiel: dann hätte man dieses Jahr auch keine Teilnehmer.
Selbst wenn das nur 50% machen, was macht man mit diesen 50% Startplätzen? Laut deinen Prognosen bekommt man die ja nicht verkauft wegen der unsicheren Lage...