Zitat:
Zitat von mrtomo
Ich habe die gleiche Mail erhalten und für mich ist das klar. Nur für die Personen auf Facebook anscheinend ja nicht.
Und jetzt kommt das picking für meinen Case: Das Wording könnte auch besser gewählt werden. In die Richtung: Wir können gar keine Rückzahlung machen. Eine gewünschte Rückzahlung lässt ja noch Spielraum in eine Richtung, dass geringere Zahlungen zurückgezahlt werden.
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Da hätte er geschrieben zB alle Startgelder sind jetzt rectlich gesehen Forderungen, die von einer etwaiig vorhandenen Konkursmasse bedient werden nach Maßgabe der Bestimmungen des Konkursrechtes.
Zum Konkursverwalter wurde Herr RA Dr. XX bestelltm bei diesem können bis xx.xx Forderungen aus Stargeldern benannt werden, nur in dem Fall können Sie dann wenn anerkannt in Rahmen einer Quute ausgezahlt werden.
Zuständiges Gericht ist das Handelsgericht Hellbronn
Weiss jetzt nicht klingt die Mail freundlicher