Zitat:
Zitat von mamoarmin
hm, die EU hat das doch schon abgeschmettert und deswegen ist ein kein Thema mehr hier in DE? Ist da was an mir vorüber gegangen?
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Primär ist das Zivilrecht ja erst einmal deutsches Recht. Insofern kann der deutsche Gesetzgeber darüber auch zuerst entscheiden. Ob dann die Regelung wiederum gegen deutsches Verfassungsrecht (Eigentumsgarantie) oder höherangiges europäisches Gesetzesrecht verstößt, ist dann wieder eine andere Frage und auch ein sehr weites Feld.