Zitat:
	
	
		
			
				
					Zitat von  spanky2.0
					 
				 
				Ich wollte auch vorhin auf 2021 verschieben - dabei ist mir die folgende Formulierung aufgefallen: 
 
STARTPLATZVERSCHIEBUNG REGLEMENT UND INFORMATIONEN 
 
Athleten, die eine Startplatzverschiebung auswählen, verlieren jeglichen Anspruch auf eine Teil-Rückerstattung oder Ummeldeoption. 
 
War in der Mail denn irgendwo die Rede von der Möglichkeit einer Teilrückerstattung? Ich habe nur die diversen Ummeldeoptionen gesehen.  
Oder ist das nur wieder eine Floskel, um sich gg alle möglichen Eventualitäten abzusichern? 
			
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 Nach den normalen Ummelde- und Abmeldebedingungen (unabhängig Corona) kannst dich, so glaube ich, genau einmal unter Bezahlung der Bearbeitungsgebühr auf ein anderes Rennen ummelden oder dich abmelden mit 0-75% (?) Stornogebühr.
Diese Option fällt weg, sodass du am Rennen 2021 dann entweder teilnimmst, oder eben nicht. Du hast dann keine Option einer weiteren Um- oder Abmeldung.