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triathlon-szene.de | Europas aktivstes Triathlon Forum - Einzelnen Beitrag anzeigen - Ironman Frankfurt 2020
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Alt 05.05.2020, 17:48   #692
Thorsten
Szenekenner
 
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Registriert seit: 03.03.2007
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Ich glaube nicht, dass diese Verzichtserklärung einer Prüfung nach deutschem Recht standhalten würde.
§307 Unangemessene Benachteiligung, daher unwirksam. Widerspricht den Paragraphen für Höhere Gewalt, nach dem die Leistung nicht erbracht werden kann(muss), dann aber auch kein Anspruch auf die Gegenleistung (=Zahlung des Startgeldes) besteht. Juristen werden das besser formulieren können als ich, aber ich denke, dass es darauf hinauslaufen würde. Offensichtlich später unwirksame Klauseln der AGB kann man bedenkenlos unterschreiben und den anderen im Glauben lassen, er hätte sie in den Vertrag einfließen lassen. Nachher muss man dann natürlich drum kämpfen und sich auf diesen Aufwand gefasst machen.

Aber das wird seitens Ironman im Brustton der Überzeugung vorgetragen und du wärst schon mal der erste, bei dem das problemlos geklappt hätte.
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Die meisten Radwegbeschilderungen wurden von Aliens erschaffen.
Sie wollen erforschen, wie Menschen in absurden Situationen reagieren.
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