Zitat:
Zitat von Roini
Mich würde mal interessieren, wie in anderen Bundesländern das generelle Kontaktverbot geregelt ist.
In Baden Württemberg ist es erlaubt, dass sich im nicht öffentlichen Raum bis zu 5 Personen gleichzeitig aufhalten.
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Kannst du die entsprechende Verordnung mal verlinken?
Man hört ja immer nur von "X Personen im öffentlichen Raum", dass man Leute zu sich nach Hause einladen darf (die nicht bei dir leben), wäre mir neu...