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Alt 05.05.2020, 10:55   #678
easyrider
Szenekenner
 
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Ort: Rhein-Main-Gebiet
Beiträge: 135
Zitat:
Zitat von Estebban Beitrag anzeigen
Das ganze darf man natürlich auch anders rum sehen. Von einer GmbH mit Gewinnerzielungsabsicht erwarte ich eine saubere, im gesetzlichen Rahmen klare Kombination. Von einem „einfachen“ Kunden tue ich das nicht.
Aber über Leute lustig machen, die auf Ihrem Recht bestehen, weil man anderer Meinung ist, ist halt einfacher...

Vor allem geht es hier um einen Betrag von über EUR 600, von dem ein nicht unerheblicher Teil als Marge und letztendlich Gewinn anzusehen ist. Wir haben eine Leistung von einer For-Profit-Organisation eingekauft, die von dieser auch an dem vereinbarten Datum zu erbringen ist. Wenn das auch aus Gründen, die Ironman nicht zu verantworten hat, nicht möglich ist, muss eine Rückerstattung des Startgeldes an den Teilnehmer zumindest als Option angeboten werden, wenn es sich um ein seriöses Unternehmen handelt.

Wer von uns kann diesen Betrag einfach so "in den Wind schießen" ???

Wir reden hier nicht von 20 EUR Startgebühr für einen Volkslauf der von Verein XY organisiert wird und die rein zur Deckung der Kosten benutzt wird und man dann gerne bereit ist diesen kleinen Betrag nun mal zu "spenden".
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