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Ja und wenn man der Verschiebung in den September und auch einer logisch dann folgenden automatischen Verschiebung auf 2021 nicht zustimmt, habe ich dann Anspruch auf Rückerstattung des Startgeldes, ich unterstelle mal die Rechtslage in D ist gleich wie in Ö, gibt es unter uns einen öst. Juristen, der sich da auskennt??
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