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Ich finde die neue Regelung gut.
Und ob jetzt mit 1,50 Meter überholt wird oder mit 1,37 Meter wird sich
a) im Zweifelsfall nicht nachweisen lassen und
b) ist es auch egal da 1,37 Meter deutlich > z.B. 50 cm
Wenn ich in Zukunft rücksichtslos überholt werde und mich dadurch gefährdet sehe werde ich mir amtl. Kennzeichen, Fahrzeugtyp und -farbe merken sowie wann und wo genau das war. Natürlich nur wenn ich den/die Fahrer*in erkennen und beschreiben kann.
Dann werde ich das anschließend der Polizei melden mit dem Hinweis, dass ich mich gefährdet fühlte. Da wird zwar Null Komma Null bei rauskommen aber wenn der / die Fahrer*in nur schonmal einen Anhörbogen bekommt und beim Griff in den Briefkasten Kurz ein mulmiges Gefühl hat und beim nächsten Mal daran denkt ist der Sache geholfen denke ich.
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