Zitat:
Zitat von AndrejSchmitt
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Wenn der Artikel stimmt, würde ich dem Paar raten nicht zu zahlen, Einspruch und zum Anwalt damit. Geht ja wohl gar nicht. Zudem muss dem Ordnungsamt mal nahe gelegt werden erst einmal eine Verwarnung auszusprechen, dann bei nicht Beachtung ein Bußgeld.
Boah äi. Bad Cops bruachen wir da jetzt nicht au noch... Und jeder sollte bei solchen nebulösen Bußgeldern sich wehren. Solange hier keine einheitliche Rechtssprechung exisitiert diese Bußgelder verweigern, natürlich wenn ohne Vorsatz "begangen"
VG