Zitat:
Zitat von aequitas
[...]aber ich habe große Zweifel an der Legitimität und Effizienz der derzeitigen Maßnahmen.
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Bevor man das bewertet (sofern Effizienz überhaupt ein Kriterium ist und nicht vielmehr Verhältnismäßigkeit), muss doch erst die Kritik als solches bewertet werden: Ist sie nun berechtigt oder nicht?
Und wenn sie berechtigt ist und den Entscheidern und Beratern bekannt ist, warum wird das dann nicht berücksichtigt? Hat eine Änderung des Modells möglicherweise gar keine Auswirkungen auf die Entscheidungen?
Du darfs nicht vergessen, dass Entscheidersicht zu großen Teilen immer auch eine Risikomanagementsicht ist. Es stellen sich immer zwei Fragen:
1) Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit, dass ein bestimmtes Risiko eintritt?
2) Wie groß ist der Impact, wenn das Risiko dann tatsächlich eintritt?
Es kann gut sein, dass die Eintrittswahrscheinlichkeit des Risikos "Überlastung" gering gesehen wird. Allerdings der Impact (Tote, Triage, what ever ...) als, vor dem Hintergrund des Grundgesetzes , so extrem beurteilt wird, dass aus Sicht des politischen Entscheiders die maßnehmen nicht nur gerechtfertigt sind, sondern ein "Muss" darstellen.
