Zitat:
Zitat von Schwarzfahrer
Diese Denkweise halte ich für bedenklich. Wenn ich als Angestellter oder Manager meinen Arbeitgeber durch öffentliche Äußerungen schädige, ist eine Kündigung eine mögliche logische Konsequenz. Öffentliche Äußerungen einer persönlchen Meinung, die allgemeine Themen des öffentlichen Interesses angehen, und nichts strafbares beinhalten, dürfen bei echter Meinungsfreiheit keine arbeitsrechtlichen Konsequenzen haben. Deine Verknüpfung mit möglichen Bezügen zum Innenministerium sind für mich zu weit hergeholt. Damit wäre doch jede (von mir aus auch unsachliche) Kritik an Staat und Regierung und deren Handeln schon ein Risiko für jeden Angestellten. Damit ist die Meinungsäußerungsfreiheit schon den Bach runter. Für mich ist Meinungsfreiheit, daß ich für nicht strafbare Äußerungen weder vom Staat, noch von der Gesellschaft mehr als Gegenrede zu befürchten habe. Wenn ein Risiko von Jobverlust, sozialer Ausschluß, etc. drohen, dann werden viele ihr Recht nicht mehr nutzen. Wollen wir das?
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Du verwechselst meine Aussage mit einer fristlosen Kündigung.
Mir geht es darum, dass der DTU auch das Recht haben muss frei seine Meinung zu äussern, wir wollen nicht mehr weiter mir Faris Al Sultan zusammenarbeiten. Dann muss man sich an einen Tisch setzen und am Ende gehts dann um eine Zahl auf dem Scheck
Es geht hier nicht um einen festangestellten Mitarbeiter der Geschäftsstelle, den man feuert, weil er auf Facebook irgendwas veröffentlicht, was dem GF nicht passt.