Zitat:
Zitat von ironmansub10h
Wenn den das "Sportgerät" unter 11kg, wie bei der Beleuchtung ebenso bei der Art der Klingel andere Maßstäbe zulässt. Wurde noch nie vor Gericht darüber debattiert.
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Das war immer der grosse Trugschluss.
Die Sonderregelungen hinsichtlich der <11kg-Renner galten ausschliesslich für die elektrische Lichtanlage.
Bremsen, Klingel, aber auch alle vorgeschriebenen Reflektoren waren notwendig wie bei allen anderen Fahrrädern auch...
Dass wo kein Kläger, da kein Richter, änderte nichts an der rechtlichen Lage.
Hätte man es im Unfallfall drauf angelegt, wäre es sicher möglich gewesen, dem Radler ne Teilschuld aufzubrummen, weil das Signalbild unzureichend war und/oder er nicht regelkonform auf sich aufmerksam machen konnte.
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Erinnerst du dich an die Zeit vorm Internet, als wir dachten, die Ursache für Dummheit wäre der fehlende Zugang zu Informationen? DAS war es jedenfalls nicht!