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Zitat von derpuma
Für mich stehen Menschenleben eben eher vor wirtschaftlichen Interessen [...]
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Ich denke, dass jegliche Sichtweise, die irgendetwas über ein Menschenleben stellt, nicht mit unserem Grundgesetz kompatibel ist. Aus GG Art. 1, Abs (1) leitet sich ab, dass Menschenleben nicht aufzuwiegen sind. Weder gegeneinander noch gegen irgendetwas anderes. Jegliche staatliche Entscheidung für oder gegen Maßnahmen hat die Pflicht dies zu berücksichtigen. Selbst eine Abwägung von Rechtsgütern einerseits und eine Verhältnismäßigkeit von Maßnahmen andererseits muss sich daran messen lassen.
