Zitat:
Zitat von anlot
Klingt erstmal ganz vernünftig. Nur: wie stellst Du Dir das in der Praxis vor? Ein Großteil das angeführten Reichstums liegt ja nicht in Form von Bargeld unter dem Kopfkissen, sondern es sind meist auch Gebäude, Grundstücke, etc. Sollten diese dann verkauft werden, also die Eigentümer mehr oder weniger enteignet werden?
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Vermögenssteuer ist ja keine neue Raketenwissenschaft. Die zahlt man als Bewohner der Schweiz auch schon, wenn man kein Millionär ist und keine Immobilie besitzt. Sie ist auch nicht auf Eigentum innerhalb der Schweiz beschränkt.
aus Steuerinformationen der Schweizer Steuerkonferenz:
"Steuerbare Vermögenselemente
Folgende Vermögenselemente sind Teil des steuerbaren Vermögens (die nachstehende Aufzählung ist nicht abschliessend):
Bargeld;
Lohnkonten, andere Bankguthaben (inkl. Kryptowährungen) sowie Postguthaben;
Wertpapiere (Kassenscheine, Obligationen, Aktien, GmbH- und Genossenschaftsanteile, Ge-nuss- und Partizipationsscheine, Optionen usw.);
Anteile an in- und ausländischen Anlagefonds;
Hypothekarforderungen;
Private Darlehen;
Prämiendepots bei Versicherungsgesellschaften;
Rückkaufsfähige Kapitalversicherungen (z.B. Lebensversicherungen) und Rentenversicherungen;
Grundstücke;
Edelmetalle wie Gold und Silber usw.;
Autos, Schiffe sowie Wohnwagen und dergleichen;
Pferde und Viehhabe;
Sammlungen aller Art (Marken, Münzen, Kunstwerke usw.);
Kunst- und Schmuckgegenstände."