Zitat:
Zitat von Antracis
Ist immer zustimmungspflichtig, kann theoretisch nach Infektionsschutzgesetz durch das Gesundheitsamt angeordnet werden, aber dafür braucht es dann wohl sehr trifftige Gründe. (also vermutlich unklare Erkrankungsursache, beispielsweise am Beginn einer Epidemie...). Ist aber ja dennoch wichtig, dass sich das RKI da neu positioniert hat.
Um diesen Sachverhalt geht es übrigens auch in diesem Interview mit Professor Gustavo Baretton. Das ist der aktuelle Vorstand der Deutschen Gesellschaft für Pathologie. In dem Interview vom 09.04.2020 wird er explizit gefragt, ob man schon eine Aussage treffen könnte, wie viele Patienten an und wie viele mit COVID-19 sterben. Dies verneint er klar sowohl für Deutschland als auch international.
Das ist wohlgemerkt das Statement des Vorstandes der für diese Fragestellung in Deutschland zuständigen Fachgesellschaft.
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Danke. Dass die Pathologen-Gesellschaften für Obduktionen eintreten, verwundert mich jetzt nicht.

. Ich finde es persönlich insgesamt schlecht für die wissenschaftliche Medizin, dass sowenige ihre Zustimmung für Obduktionen geben, was aber ein anderes Thema wäre. Ob jetzt aufgrund der geänderten RKI-Auffassung rechtliche Anordnungen erlassen werden, möchte ich bezweifeln. Am Ende würde es aktuell vermutlich auch am Personal fehlen.