Zitat:
Zitat von sybenwurz
Ich frag mich, inwieweit da was nun genau zutrifft.
So schlimm kanns ja nun nicht sein, wenn sie in der Lage ist, eine Audioaufnahme zu erstellen und die zudem veröffentlicht...
|
Sie ist nach ihren Schilderungen nach der Nacht auf einer Isolationszelle am nächsten Tag auf ein normales Patientenzimmer gebracht worden, wo man ihr das Handy aushändigte, mit dem sie die Audioaufnahme erstellte und an einen Unterstützer den chronologischen Bericht versandte.
Man soll sie jetzt wieder entlassen haben, gestern abend oder heute morgen, wo sie heute einer Vorladung bei der Staatsanwaltschaft wegen ihrer Aufrufe folge leisten will. D.h. man hat oder konnte keinen richterlichen Beschluss für eine Zwangsunterbringung erwirken und sie lehnt einen freiwilligen Aufenthalt in der Psychiatrie ab. (Das bedeutet: Es bestand entweder von Anfang an keine oder nach 24h keine konkrete, nachweisbare Fremdgefährdung mehr. Aber Antracis hat das ja schon erläutert.)
https://www.t-online.de/nachrichten/...verlassen.html