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Zitat von qbz
Ich kann keine Gründe für eine Zwangseinweisung erkennen. Es gab nach allen Medienberichten weder eine konkrete Fremd-, noch Eigengefährdung durch die Frau Bahner. Die Psychiatrie musste sie auch wieder nach 24h gehen lassen, weil Frau Bahner den freiwilligen Aufenthalt ablehnte und die Behörde keinen richterlichen Beschluss für die Zwangsunterbringung erreichte.
https://www.youtube.com/watch?v=p_OjhG5hFhc
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Wenn Du das schon so analysierst, solltest Du sinnvoller Weise hinzufügen, dass Du über keine detaillierten Kenntnisse der Situation gegenüber den Polizisten noch, und darauf kommt es letztlich entscheidend an, der Situation mit dem untersuchenden Arzt, der letztlich die Unterbringung veranlasst hat, verfügst.
Prinzipiell ist aus den vorliegenden Informationen gar nichts beurteilbar. Wir wissen noch nicht mal sicher, ob es um Eigen- oder Fremdgefährdung ging. Nach den wenigen Dingen, die wir wissen, ist durchaus vorstellbar, dass im Rahmen einer psychischen Erkrankung und der situativen Eskalation Unterbringungsgründe vorlagen, die bereits am nächsten Tag nicht mehr gegeben waren. Das ist aufgrund der engen Grenzen der Gesetze und der geforderten konkreten unmittelbaren Gefahr durchaus ein nicht seltenes Phänomen.
Genauso könnte eine Fehleinschätzung des aufnehmenden Arztes vorliegen, oder der Amstarzt oder Richter kommt zu einer anderen Einschätzung, obwohl beide Sichtweisen valide sind.
Ich kann das wie gesagt aus den vorliegenden Informationen nicht valide bewerten und ich habe seit 15 Jahren fast täglich mit Unterbringungen zu tun und verantworte sie auch mittlerweile in der Klinik supervidierend als Oberarzt.
Bemerkenswert finde ich, abseits davon, dass jetzt "pathologisieren" zu wollen, dass Frau Bahner ihre Anwaltszulassung (die ja vermutlich ihre Arbeitsgrundlage ist), zurückgeben will, weil das Verfassungsgericht aus formalen Gründen ihre Klage abweist. Ich bin kein Jurist, aber so wirklich logisch klingt das für mich nicht.