Zitat:
Zitat von LidlRacer
Nein.
Sie sprach anscheinend verwirrt von Killern, die sie verfolgen und trat Polizeibeamte, die sie selbst gerufen hat.
PS:
Faktencheck bei Mimikama dazu:
https://www.mimikama.at/allgemein/po...ie-psychiatrie
"Die Polizei sprach von Eigen- und Fremdgefährdung. In solchen Fällen können bzw. müssen die Beamten dann so entscheiden. In der Klinik selbst kann dann alles weitere geklärt werden. Die Beamten sind in dem Moment nur verpflichtet, unmittelbare Gefahr abzuwenden. Da wir alle nicht dabei waren und auch nur begrenze Informationen erhalten, was aus Gründen der Persönlichkeitsrechte absolut sinnvoll und korrekt ist, können wir uns aus unserer Position kein Urteil über Recht- und Verhältnismäßigkeit bilden."
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Das weiss natürlich jeder Polizist, dass er das angeben muss. Die Meldung nennt aber, ausser Widerstand bei der Verhaftung, nichts, was konkret auf eine Eigen- u. Fremdgefährdung hindeutet. (z.B. was auf einen Suicide oder Angriff auf einen anderen Menschen hindeutet). Das Faktum besteht aus einer nicht konkretisierten Behauptung der Polizisten, nicht mehr u. weniger, weshalb eben ein Richter in 24h darüber entscheiden muss.